Im Rahmen des derzeit laufenden Friedensprozess zwischen dem türkischen staat und der kurdischen Organisationen wurden viele Namen von durch die türkische Armee getötete Menschen bekannt, darunter auch Guerilla-Kämpfer. Über deren Schicksal gab es in vielen kurdischen Familien keine Informationen. So fanden in ganz Europa in den letzten Wochen Trauerfeiern statt, so auch in Hannover.
Obwohl der Artikel 8 des Grundgesetzes das Versammlungsrecht schützt und Auflagen der Behörden nur für Veranstaltungen im öffentlichen Raum möglich sind, marschiert die Polizei mit massiver Gewalt auf: sie verschafft sich Zutritt zur Veranstaltung, beendet diese und nimmt die Personalien von 96 Anwesenden auf. Mehrer Stunden werden die Personen festgehalten. Dabei soll es laut nd zu medizinischen Notfällen gekommen sein. Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Vereinsgesetz hat die Hannoveraner Polizei zahlreiche Strafverfahren eingeleitet, meldet das Nachrichtenportal. Als Begründung für den massiven Polizeieinsatz wurde das Vereinsrecht bemüht. Da wird die Staatsanwaltschasft noch ein Problem bekommen. Wir werden darüber berichten, wie es den Einsatzkräften ergangen ist.
Vergleichbare Veranstaltungen gab es in Bergisch Gladbach, Frankfurt, Hamburg und Berlin. Dort blieb die Polizei friedlich.
Info zum Grundgesetz, Artkel 8:
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Über den mutigen Kampf der Polizei gegen Terrorismus berichten:
nd, auch mit einem Foto vom Polizeieinsatz
Junge Welt, 1.10.2026- Zum Grundgesetz:
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz#1