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1933 - Es ist wieder so weit!

1933 - Es ist wieder soweit

Das politische Vorgehen gegen nicht-genehme politische Meinungen hat in Deutschland eine große Tradition und erreichte 1933 ihren Höhepunkt. Eine wahre Renaissance erlebt Sie gerade in jüngster Zeit seit etwa 2010. Wir beleuchten die von staatlicher Seite initiierten Maßnahmen sowie die dabei verwendeten Begründungen.

Maßnahmen:

  1.  Sprech- und Auftrittsverbote,

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Gemeinfrei, wikimedia.org

Berufsverbote

Berufsverbote zählten bereits 1933 zu den Mitteln der nationalsozialistischen Machtergreifung. Die vom Broterwerb ihrer selbst und ihrer Familien Ausgeschlossen wurden aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit oder ihrer vom Machtapparat erkannten Einstellung markiert:

  1. Linke: Kommunisten, linke Gewerkschaftler
  2. Juden
  3. Sonstige Oppositionelle: Theologen

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Karl Marx, Bild 1875, gemeinfrei

Kommunismus als Verbrechen

Die wenigsten sind in der Lage, aus dem Stegreif die Begriffe Sozialismus, Kommunismus, Marxismus, Marxismus-Leninismus in ihrer Bedeutung zu kennen und auch erklären zu können. Das ist nicht weiter tragisch, ist aber politisch gewollt. Die Hauptsache, die betreffende Person wird politisch neutralisiert: Kommunismus ist ein Verbrechen.

Die ersten Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft waren Kommunisten. Nach dem Untergang des 1000jährigen Reiches änderte sich für Kommunisten nur wenig: es war nur der politische und gesellschaftliche Tod im Nachkriegsdeutschland vorgesehen. Die DKP wurde 1956 verboten: mundtot ist auch tot.

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Kontenschließungen: Ende der Meinungsfreiheit.

Wer kein Konto hat, bekommt auch keine Spenden. Ohne Geld kann er/sie keine Rechnung zahlen. Wer keine Rechnung zahlen kann, kann nichts veröffentlichen: das Ende der Meinungsfreiheit!

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Sprech- und Auftrittsverbote

Unerwünschte Meinungen sollen unterdrückt werden. Dies geschieht mit unterschiedlichen Mitteln.

  1. Direkte Verbote durch den Staat oder dessen Volzugsorgane,
  2. Veranstaltungs-Verhinderung durch Intrigen

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