Der internationale Strafgerichtshof (IStGH / ICC) hat gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin

wegen maßgeblicher Kriegsverbrechen

in der Ukraine Haftbefehl erlassen. Bei Anwendung objektiv gleicher Kriterien für alle wäre die Anklagebank des IStGH bereits so voll, dass für Putin gar kein Platz mehr wäre. 

Allerdings haben haben folgende Staaten das Rom-Statut, das die Grundlage des IStGH ist, nicht ratifiziert: Russland, Ukraine und die USA. Und die haben alle ihre Gründe es nicht zu tun. Besonders die USA wissen, warum sie den IStGH nicht anerkennen. Im Bundestag hat Prof. Dr. Norman Paech klare Worte gesprochen. (Vgl. Quelle 2)

  1. Führung eines „Angriffskrieges“ gegen Afghanistan. Dabei wurde der Artikel 5 des Nordatlantikvertrages „gebeugt“, da der Terroranschlag objektiv nicht als Angriff eines Staates auf ein NATO-Mitglied interpretiert werden kann.
  2. Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war der Irakkrieg von 2003.
  3. In beiden Kriegen werden systematische Foltereinrichtungen dokumentiert: im Irak Abu Graib und Bagram in Afghanistan. US-Soldaten und CIA-Geheimdiensten werden nach Einschätzung des IStGH schwerste Kriegsverbrechen vorgeworfen.
  4. Der Krieg gegen Libyen wurde entgegen der UN-Resolution zum Regime-Sturz genutzt und die NATO fungiert als Brandbeschleuniger im Bürgerkrieg. Das Ergebnis ist eine total zerstörte Zivilgesellschaft, verursacht durch das „humanitäre Völkerrecht“.
  5. Völkerrechtswidrig liefert die EU von der Grenz-“Schutz“-Einheit Frontex aufgegriffene Flüchtlinge an Rebellengruppen, die in einen grausamen Menschenhandel mit Flüchtlingen betreiben.
  6. Und die US-Folterwerkstatt Guantanamo, 2001 eingerichtet, ist auch heute noch in Betrieb, bestens dokumentiert im CIA–Folterbericht einschließlich der Anordnung der Folter durch allerhöchste Regierungskreise. 
  7. Außergerichtliche Hinrichtungen in Afghanistan, Pakistan, Jemen, Irak, Iran

Wenn an diese Kriegsverbrechen die gleichen Wertmaßstäbe angelegt werden wie an den „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ in der Ukraine, würden zahlreiche Regierungsmitglieder, Präsidenten, Justizminister, „Verteidigungs“-Minister und Sicherheitsberater von NATO-Staaten im Knast verschwinden.

Die EU – Friedensnobelpreisträger des Jahres 2012 – ein Konvent der Heuchler!

Quellen:

  1. Tagessschau.de  
  2. Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages
    Stellungnahme zum Thema „Strafverfolgung und Beendigung der Straflosigkeit angesichts des russischen
    Angriffskrieges gegen die Ukraine.“
    von: Prof. Dr. Norman Paech (MdB von 2006-2009,  Professor i.R. für öffentliches Recht, Schwerpunkt Verfassungs- und Völkerrecht, an der Universität Hamburg.)

Dem Deutschen Bundestag ist die Heuchelei wohlbekannt. Lesen Sie hierzu insbesondere das Kapitel 5 der Ausführungen von Norman Paech. dort heißt es u. a.:
"... Zunächst ist die Legitimität gerade der Staaten, die ein Sondertribunal fordern, angesichts ihrer offen völkerrechtswidrigen Kriege gegen Jugoslawien 1999, Irak 2003, Libyen 2011 und Syrien 2014 zweifelhaft. Die Widersprüchlichkeit und Doppelmoral, mit der der Westen mit dem Völkerrecht umgeht, ist nach wie vor zu offensichtlich, als dass seine Politik – und vor allem die der USA – Glaubwürdigkeit beanspruchen kann. Die extralegalen Hinrichtungen in dem am 21. September 2001 begonnenen „Krieg gegen den Terror“, die Tötung der Al-Qaida Führer Osama Bin Laden und Ayman al-Tawahiri, die Ermordung des iranischen Generals Qasem Solaimani am 7. Januar 2020 am Flughafen von Bagdad sind nur einige Beispiele in der Liste von Verstößen gegen das Völkerrecht in jüngerer Zeit, die das Vertrauen in das Völkerrecht und seine Institutionen untergraben haben. Es hat in allen Fällen weder strafrechtliche Ermittlungen durch den IStGH gegeben, noch ist die Forderung nach einem Sondertribunal erhoben worden."
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und
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"wer zudem ... die Strafverfolgung möglicher Kriegsverbrechen der israelischen Regierung in den von ihr besetzten Gebieten durch den IStGH zu verhindern versucht, wird kaum die notwendige überzeugende Mehrheit der Staatengemeinschaft für seine Pläne eines Sondertribunals gegen Russland gewinnen können."