Was heute fast vollkommen unbekannt ist: bevor am 17.8.1056 - also vor 70 Jahren - das Bundesverfassungsgericht die KPD verbot, machte das "demokratische" Deutschland (BRD genannt) intensiv Jagd auf Kommunisten:
1950, bereits 1 Jahr nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurden DKP-nahen Personen die Arbeit im Öffentlichen Dienst untersagt. Zum Zeitpunkt der Verkündung des BVG-Urteils gab es bereits ca. 500 Ermittlungsverfahren gegen DKP-Mitglieder. Die Parteimitglieder Fritz Rische und Josef Ledwohn saßen seit 1953 in Untersuchungshaft und wurden 1956 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf der Justiz: Mitarbeit am DKP-Programm zur deutschen Wiedervereinigung. Zur Urteilsverkündung de BVG wurden die beiden in Handschellen vorgeführt - ein sehr sonderbarer Vorgang an einem Gericht, dass über die Landes-Verfassung urteilen soll.
Parallel zur Urteilsverkündung - man wusste also schon, was verkündet werden - wurden ...
- 3.035 Büros und Wohnungen durchsucht, 215 Parteibüros geschlossen,
- 33 KPD-Funktionäre verhaftet,
- 33 Druckereien und Redaktionen geschlossen,
- 146 Büroausstattungen, 11 Immobilien, 91 Druckmaschinen und 53 Fahrzeuge beschlagnahmt,
- Die Produktion aller Partei-Zeitungen mit einer Auflagenhöhe von über 150.000 Exemplaren wurde gestoppt.
Weitere Ergebnisse dieser Verfolgungsaktion waren 125.000 Ermittlungsverfahren, ca. 10.000 Verurteilungen mit z. T. mehrjährigen Haftstrafen, Kündigungen in Betrieben, Kundgebungsverbote, und 80 Organisationsverbote.
Die Einstellung der deutschen Bundesregierung unter Konrad Adenauer unterschied sich nicht wesentlich von der des Nazi-Regimes. Kommunisten und linke Sozialdemokraten zählten zu den ersten Opfergruppen des Nationalsozialistischen Regimes bis 1945. Im Widerstand gegen die Nazi-Regierung zahlte die KPD einen hohen Blutzoll. Auch das Nachkriegs-Deutschland folgte dem Feindbild der Vorgängerregierung von 1933-45.
Interessant ist, wer im Bundesverfassungsgericht aktiv an dem Verbot beteiligt war:
- BVG-Präsident Josef Wintrich musste sich in der Nachkriegszeit mit Vorwürfen zu seiner Rolle im NS-System auseinandersetzen. Zu weit divergierte die Eigendarstellung von den Vorwürfen aus anderen Quellen. Auch trennte sich die US-Besatzungsmacht, die ihn - zuerst nichtbelastet - als Landrat eingesetzt hatte, von der Person Wintrich aus diesen Gründen.
- Willi Geiger war SA- und NSDAP-Mitglied, er rechtfertigt Berufsverbote für jüdische Redakteure mit ihrem "übermächtigen und kulturverletzenden Einfluss der jüdischen Rasse". Von 1941 bis 1943 war Geiger als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig. Er erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile - in mindestens 2 Fällen kann von Justizmord gesprochen werden.
Aktiv war Geiger auch bei der Durchsetzung des Radikalenerlass in den 70er Jahren. - Hans Ritter von Lex vertrat als Staatsanwalt den Verbotsantrag vor Gericht. Er war bis 1945 im Innenministerium als Oberregierungsrat tätig und bezeichnete die DKP im Verbotsantrag als "einen gefährlichen Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der Bundesrepublik sendet".
Der Satz hätte auch 1933 so gesprochen werden können.
Zu den Motiven des Gerichts: die Tageszeitung Junge Welt nennt es ein "Auftragsurteil". Die Auftraggeber: die kapitalistischen Besatzungsmächte, die eine Integration der BRD in die Ost-West-Block-Architektur anstrebten. Da waren Aufrüstungs- und Wiederbewaffnungsgegner - dies war auch die Mehrheit der Bevölkerung - im Wege. Ein block-neutrales, friedliches Deutschland ohne NATO-Mitgliedschaft - war nicht gewünscht. In der Folge wurde die Ausstattung der Bundesswehr mit Atomwaffen auch von Verteidigungsminister Josef Strauß betrieben, was auch heute wieder im mit dem Slogan "Atomare Teilhabe" hochaktuell geworden ist.
Während die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer eine Politik der Re-Integration von NS-Tätern und verurteilten NS-Verbrechern 1949 zu einer großzügig gehandhabten Teil-Amnestie. Seit 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst. Den Kommunisten drohte die Verfolgung des "demokratischen" Westdeutschland. Aus den Verfolgten des Nazi-Regimes wurden die Verfolgten der BRD.
Erklärung: Die Abbildung der Parteifahne der 1956 verbotenen DKP darf nicht dazu benutzt werden, den Autoren dieses Artikels eine Unterstützung zu unterstellen. Allerdings bewerten wir das Verbot als Unrecht. Sie müssen kein Linker sein; Sie dürfen auch konservativ denken, aber ein Parteiverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Eine wirkliche Demokratie muss solche Meinungen aushalten. Daran sollten Sie auch denken, wenn heute über ein Verbot der AfD diskutiert wird.
Durch ein AfD-Verbot wird keine Partei linker. Im Gegenteil, die Menschen sehen das "Rechte", also das Falsche, nicht mehr. Der Zustrom für die AfD ist das Ergebnis einer Politik der in den letzten Legislaturperioden an der Regierung beteiligten Parteien: Deutschland steht rechts!
Quellen:
Junge Welt, 15.8.2026- Quellen zum ungleichen Umgang mit Nazis und Kommunisten in der Nachkriegs-BRD:
https://de.wikipedia.org - Quellen zur Person Josef Wintrich:
Merkur.de/ und
Wikipedia.de
Als herausragendste Entscheidung seiner Amtszeit gilt das – bis heute staats- und verfassungsrechtlich umstrittene – KPD-Verbot vom 17. August 1956 (Aktenzeichen 1 BvB 2/51). ... In den 1950er Jahren wurde Bundeskanzler Konrad Adenauer vorgeworfen, ... massiven Druck auf das Bundesverfassungsgericht auszuüben. Die Ernennung ... Wintrich(s) als Nachfolger des liberalen Höpker-Aschoff, der einem KPD-Verbot kritisch gegenübergestanden hatte, wurde von der ... Presse als politischer Trick der zweiten Regierung Adenauer aufgefasst. (Ausuig aus dem Wiki-Artikel) - Quellen zu Willi Geiger:
https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_(Richter)