Es ist der 15. März 2023.
Sie kommen morgens um 6:00. Sie brechen Wohnungen auf mit Ramme oder unter Benutzung von Schusswaffen. Sie holen Leute aus den Betten, knebeln sie, auch wenn sie nackt sind. Dann ziehen sie wieder ab, hinterlassen eine aufgebrochene Wohnung, traumatisierte Bewohner, Eltern, Kinder, Jugendliche.
Denken Sie an das Jahr 1933? Falsch! Addieren Sie 90 Jahre und Sie liegen richtig. Hier wird gegen das Grundgesetzes verstoßen und dessen 75jähriges Jubiläum haben sie gerade gefeiert: Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Der Hintergrund: sie sind Angehörige, WG-Mitbewohner, Eltern, Geschwister von Menschen, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird. Gegen die Betroffenen selbst wird nicht ermittelt. Aber gegen die geht die Staatsgewalt mit voller Macht vor - Leibzig und Jena.
Dabei ist das Grundgesetz eindeutig: "Die Wohnung ist unverletzlich" Natürlich gibt es Ausnahmen. Jeder Krimi-Leser weiß es. Aber die Regeln und Ausnahmen sind definiert: richterliche Anordnung, ein Durchsuchungsbeschluss muss vorgezeigt werden (Art. 13,2 GG). Alle Ausnahmeregelungen des Artikels beinhalten Formulierungen wie ...
- ... bei Gefahr im Verzug ... (Art. 13,2 GG)
- ... besonders schwere Straftat begangen (Art. 13,3 GG)
- Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit.. (Art. 13,4 GG)
- ... zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr einzelner Personen ... (Art. 13,4 GG)
Nichts von Alledem lag vor! Verhaftungen wurden keine vorgenommen. Dabei geht es im Gesetz erst einmal um den Tatbestand, dass die Polizei eine Wohnung betreten und durchsuchen darf. Unter Missachtung des Tatbestandes, dass es eine Wohnungsklingel gibt, wurde die Tür mit Ramme oder Schusswaffen geöffnet. Dass dabei vollkommen unbescholtene Bürger mit Waffen bedroht wurden, am Boden fixiert und gefesselt wurden, ist mit Recht und Gesetz unvereinbar. Wer es etwas deutlicher haben will: 1933 +90
Eine kleine Anfrage der sächsischen Landtagsabgeordneten MdL Juliane Nagel (Die Linke) an die Landesregierung Sachsen [1] bringt eine vollkommen unzureichende Antwort des sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) [2]. Das Grundgesetz, 75 Jahre alt, sie treten es mit Füßen oder besser Polizeistiefel und ein Innenminister, der ganz offen unsere Verfassung bricht.
Und Deutschlands Innenministerin Nancy Faser (SPD) will 2024 die Befugnisse bei Hausdurchsuchungen noch erweitern.
Filmkollektiv Le-Je, eine Produktion von Inside Reports: Betroffene der Hausdurchsuchungen vom 15.3.2023 kommen zu Wort. Hier
Quellen:
- Anfrage der MdL Juliane Nagel, Drucksache des sächsischen Landtages.: 7/12914
- Der Staatsminiister des Inneren im Freistaat Sachsen: (AZ 3-1053/161/42 vom 1.11.2023)
- Das Youtube-Video
- weitere Infos: Die ZEIT