Ein wesentliches Element demokratischer Strukturen ist die Meinungsfreiheit. Deutschland garantiert dieses Recht im Artikel 5 des Grundgesetzes. Aber wie gehen die Organe des Staates damit um?
- Er bespitzelt - heute ganz offen
- Er verbietet - was viele denken
Die deutsche Freiheit der Meinung in ausgewählten Beispielen:
- Der 8. Mai (2024)
Jedes Jahr findet am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park eine Feier mit Kranzniederlegung zum Gedenken an die gefallenen sowjetischen Soldaten während der Befreiung Berlins statt. [1] Diesmal kontrollierte die Polizei Rucksäcke, Handtaschen und selbst die Hosentaschen. Wer die Tageszeitung Junge Welt, Ausgabe vom 8./9. Mai, die vor den Eingängen verteilt wurde, mit sich führte, musste draußen bleiben. Und drinnen hört die Polizei alles mit und passt auf, dass nichts Falsches gesagt wird.Mehr Informationen
- Palästina-Kongress wird mit Polizeigewalt aufgelöst (12.4.2024)
Einer jüdischen Organisation - Mitorganisatorin des Kongresses - wird das Bank-Konto gekündigt, dem ehemaligen Finanzminister Griechenlands und einem hochangesehenen Mediziner, der 40 Tage das Morden in Gaza erlebt hat, werden die Einreise verweigert. Ein Historiker, selbst Opfer der israelischen Vertreibung, erhält ein Betätigungsverbot in Deutschland. Obwohl die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfand, wurde sie von der Polizei als Demonstration eingestuft. Dies ermächtigte sie, in die Räume einzudringen und zu überwachen und Auflagen an die Veranstalter zu erteilen. Laut Artikel 8 GG sind polizeiliche Auflagen für Versammlungen nur für Veranstaltungen im Freien zulässig. Das Grundgesetz zerbricht unter Polizei-Stiefeln.Mehr Informationen
Quellen:
- Tageszeitung Junge Welt, 10.5.2024 (Printausgabe) zum Thema 8.5.
- Infoquellen für Palästina-Kongress siehe unter Mehr Informationen.